4_Finance_Maßnahmen_um_den_Unternehmenswert_zu_steigern

4 ganz konkrete Maßnahmen, um den Unternehmenswert zu steigern

Nach dem ich aufgezeigt habe welche 7 essentielle Fragen, Sie sich vor dem Unternehmensverkauf unbedingt stellen stollten, möchte ich in diesem Beitrag etwas konkreter werden und zeigen wie man mit gezielten Maßnahmen den Unternehmenswert steigern kann. Wie das gelingt, zeige ich Ihnen anhand von vier ganz konkreten Finance-Maßnahmen.

Inhaltsverzeichnis

1. Die Steigerung des Unternehmenswertes ist viel einfacher als Sie denken!

Wer bei Google nach „Unternehmenswert steigern“ sucht, der findet eine Vielzahl von gut gemeinten Tipps, die sich auf ein paar sinnvolle aber grundsätzlich immer gültige Grundsätze zusammen fassen lassen:

  • Schaffen Sie Strukturen
  • Verringern Sie die Abhängigkeit von Ihnen als Eigentümer
  • Entwickeln Sie eine Verkaufsstrategie

Alles valide Punkte, nur diese gelten schon von Beginn Ihres Unternehmertums an und mit Sicherheit haben Sie sich auch schon gefragt, wie sie den Vertrieb von Ihren Schultern nehmen können und haben hierfür auch schon einen Plan.

Was viele aber vollkommen außer acht lassen ist, wie wichtig die Finanzzahlen für eine Unternehmensbewertung sind. Da dieser Punkt im Verkaufsprozess meistens (zu) spät entdeckt wird und es an der notwendigen Zeit fehlt, dann noch Maßnahmen zu ergreifen, werden wir Ihnen hier ein paar Hinweise und Hilfsmittel an die Hand geben.

2. Fokussieren Sie sich auf die letzten drei Jahre vor dem Verkauf !

Warum ist es, als verkaufender Unternehmer, so immens wichtig sich auf die Finanzdaten der letzten drei Jahre vor dem geplanten Verkauf zu konzentrieren? Die Antwort ist naheliegend. Zum einen bilden diese die Grundlage für die Unternehmensbewertung,  zum anderen unterliegen diese Zahlen oftmals einer strengen Due Diligence Prüfung, durch Wirtschaftsprüfern und anderen beratenden Personen, im Rahmen des Verkaufsprozesses.

Hierbei kann man einige Fehler vermeiden, die entweder zu einem zu niedrigen Verkaufserlös oder aber im Nachgang zum Verkauf zu Haftungsrisiken und Rechtsstreitigkeiten führen. Insbesondere wenn über gewisse Risiken nicht hinreichend informiert und ggf. eine Risikovorsorge in den Büchern versäumt wurde.

2.1 Der Einfluß der 3-Jahres-Betrachtung auf die Unternehmensbewertung

In der Regel werden bei einer Unternehmensbewertung die Finanzzahlen der letzten drei Jahre betrachtet.  Geht man von einer Unternehmenswertermittlung nach Ertragswerten oder Discounted Cash-Flows aus, werden auf der Grundlage dieser 3 Jahre  eine Planungsrechnung von weiteren 3 bis 7 Jahren in die Zukunft projiziert und die ewige Rente addiert.

Objektivierter Unternehmenswert

Aber auch bei anderen Verfahren, zum Beispiel den sehr gängigen Multiplikatorverfahren oder dem steuerlich geprägten vereinfachten Ertragswertverfahren, wird zur Glättung oder zur Bestätigung eines Trends auf die letzten 3 Jahre zurückgegriffen.

PRAXISHINWEIS:

In der überwiegenden Mehrzahl der Fällen wird für die Unternehmensbewertung das Multiplikatorverfahren angewendet. Dies ist eine Kombination aus Vergangenheitswerten, meistens einer Ergebniszahl, wie EBIT oder EBITDA und einen Multiplikator, der sich aus Marktdaten (z.B. von der DUB), also anderer Verkäufe der Branche ergibt.

Wenn Sie sich drei Jahre vor Ihrem Verkauf Zeit lassen und an Ihrem Unternehmen auch aus ergebnistechnischer Sicht arbeiten, haben Sie die Möglichkeit den Ergebnisfaktor zu beinflussen und damit auch ganz maßgeblich den zu erzielenden Unternehmenswert.

3. Entflechten Sie das Unternehmen von Privatem

Die Buchhaltung eines nicht kapitalmarktorientierten Unternehmens ist oftmals geprägt durch private Motive. Oft ist das Ziel die Steuerminimierung, indem Aufwände in die betriebliche Sphäre verlagert werden.

3.1 Vermeiden Sie steuerliche Gestaltungen

Für die überwiegende Zahl von Unternehmern wird das erste Gespräch zu einem geplanten Unternehmensverkauf mit einem Steuerberater geführt und das ist gut so. Man sollte sich über die ertragsteuerlichen Konsequenzen und ggf. erbschaftsteuerlichen Möglichkeiten bewusst sein. Oftmals ist es auch der Steuerberater, der die Buchhaltung betreut und die Jahresabschlüsse, Betriebswirtschaftlichen Auswertungen (BWAs), ect. erstellt. Seien Sie sich aber bewusst, dass der Steuerberater bei einem Verkauf einen Perspektivwechsel vollziehen muss.

Bislang lag sein Handeln allein darauf, die Steuerbelastung für Sie so gering wie möglich zu halten und im Rahmen der steuergesetzlichen Möglichkeiten das Ergebnis möglichst gering zu halten. Für einen angestrebten Unternehmensverkauf ist das jedoch kontraproduktiv und wird definitiv zu einer niedrigeren Unternehmensbewertung führen, da Sie nicht die wahre Kraft Ihres Unternehmens zeigen.

In der betrieblichen Praxis sieht man hier immer wieder steuerliche Gestaltungen in der Grauzone (wenn nicht eigentlich schon weit darüber hinaus), etwa:

  • Anlagegüter, die zwar betrieblich deklariert (KfZ, Möbel, Fernseher, ect.) aber privat genutzt werden,
  • mitarbeitende Familienmitglieder, die ggf. nur in Höhe Ihres steuerlichen Freibetrages beschäftigt sind oder im Vergleich zu nicht nahestehenden Personen nicht marktgerecht bezahlt werden
  • Überhöhte Mietzahlungen für ein Betriebsgrundstück oder Gebäude, das im Privatbesitz gehalten wird.
  • Beraterverträge für Altgesellschafter oder andere nahestehende Personen
  • Bewirtungsaufwendungen für private Verköstigungen

Diese Liste lässt sich noch endlos fortführen.

Entflechten Sie daher im ersten Jahr rein steuerlich motivierte Gestaltungsmöglichkeiten.

Überprüfen Sie sehr genau, wo sie ggf. solche Konstrukte haben und machen Sie sich auch über Betriebsprüfungsrisiken Gedanken. Diese werden oftmals im Rahmen des Verkaufs Teil eines Garantiekatalogs sein, für die Sie in der Regel weiterhin das Risiko tragen.  Machen Sie sich immer bewusst, wo die steuerliche Gestaltung im Vordergrund steht und wie ein wirtschaftliches Bild aussehen würde. Jede Ergebnisverbesserung führt letzlich  auch zu einer Steigerung des Unternehmenswerts.

3.2 Ist der Unternehmerlohn und Risiken berücksichtigt?

Die Entflechtung von privat und Unternehmen kann auch in die andere Richtung gehen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn es in einem Unternehmen nicht (mehr) gut läuft und es an einem angemessenen Unternehmerlohn fehlt. In diesem Fall arbeiten neben dem Unternehmer selbst oft auch Familienmitglieder unentgeltlich mit, ohne das Ihr Aufwand honoriert oder  sichtbar wird. Bei diesem Fall wird das Ergebnis zu gut dargestellt. Hierbei liegt das Risiko beim Käufer, diese Konstellationen zu entdecken.

Ein häufiger auftretender Fall ist jedoch das Risiken nicht oder nicht hinreichend in den Büchern berücksichtigt werden und so erhebliche Haftungsrisiken bergen, falls Sie unentdeckt bleiben. Sollten Sie im Rahmen der Due Diligence aufgedeckt werden, entstehen hier oft Diskussionen, die einen „Deal“ verhindern können.

4. Widmen Sie sich Ihrer Buchhaltung!

Wie oben dargestellt wird im Verkaufsprozess das Zahlengerüst des Unternehmens einer Prüfung unterzogen (sogen. Financial Due Diligence). Um mögliche preismindernde Faktoren auszuschließen und einen guten Gesamteindruck zu vermitteln, sollten Sie Ihre Buchhaltung im Griff haben. Oftmals zeigen sich hier jedoch ein paar gängige Buchhaltungsfehler, die ein sorgsamer Prüfer finden wird.

Anbei ein paar Beispiele:

  • Forderungen aus Lieferung- und Leistungen weisen erhebliche Altbestände auf, die bereits verjährt sind und somit rechtlich nicht mehr einforderbar. Auf eine Wertberichtigung wurde aber bislang verzichtet.
  • Ähnliches gilt für das Vorratsvermögen. Altbestände und Langsamdreher stehen mit einer zu hohen Bewertung in den Büchern. Machen Sie sich insbesondere bei hohen Vorratsvermögen die Bewertung bewusst und nutzen Sie die nächste Inventur für notwendige Wertberichtigungen.
  • Lassen sie nicht mehr genutzte Anlagegüter abgehen und entschlacken Sie dadurch das Anlagegitter.
  • Debitorische Kreditoren und Kreditorische Debitoren können ebenfalls nach Verjährung ausgebucht werden, falls keine faktische Verpflichtung dagegen steht.
  • Abgrenzungen jeglicher Art fehlen gänzlich oder wurden nicht (richtig) aufgelöst. Hohe Aufwände können sich hier z. B. bei der Unterlassung für Abgrenzungen für Urlaubs- und Überstundenansprüche der Mitarbeiter ergeben.

Eine Vendor Due Diligence, also eine Prüfung des Zahlenmaterials im Vorfeld des Verkaufes, kann hier eine gute Lösung sein. Ratsam ist, hier insbesondere einen unabhängigen Prüfer zu wählen, der nicht an der Buchhaltung beteiligt war.

5. Machen Sie eine Risikoinventur

Risiken, die erst im Rahmen einer Due Diligence aufgedeckt werden, sind immer Ansatz für eine Kaufpreisminderung von Käuferseite. Risiken die nicht aufgedeckt werden können später zu hohen Rückgriffsansprüchen im Rahmen der vom Verkäufer gegebenen Garantien führen. Dies ist sehr verständlich, denn ein potentieller Käufer möchte keine „Altlasten“miterwerben. Falsche Einschätzungen können hier schnell sehr teuer werden, wie das Beispiel Monsanto/Bayer zeigt.

Der häufigste Fehler in handelsrechtlichen und steuerlichen Jahresabschlüssen ist die Nichtberücksichtigung von Risiken in der Form von Rückstellungen. Rückstellungen sind Verbindlichkeiten, die der Höhe oder dem Grund nach ungewiss sind. Das können Produkthaftungsrisiken, laufende Rechtsstreitigkeiten, aber auch Bodenkontaminierungen oder Rückbauverpflichtungen für Mieträumlichkeiten, ect sein. Sich diese Risiken im Rahmen einer Risikoinventur bewußt zu werden und nach Wahrscheinlichkeiten des Eintretens und der Inanspruchnahme zu bewerten, ist daher unerlässlich.

6. Fazit

Konzentrieren Sie sich bei der Unternehmenswertsteigerung auf die letzten 3 Jahre vor dem Verkauf. Diese bilden die Grundlage für die Unternehmensbewertung und unterliegen i.d.R. einer Due Diligence Prüfung. Entflechten Sie privates vom Unternehmer und machen Sie einen Perspektivwechsel: von einer steuerliche auf eine wirtschaftliche Sichtweise.

Räumen Sie die Buchhaltung auf und machen Sie eine Risikoinventur. Falls Sie hierbei Unterstützung benötigen, greifen Sei auf externe Wirtschaftsprüfer zurück, die bislang nicht in den Zahlen involviert waren und einen klaren Blick auf das Ziel haben. Mit diesen 4 Maßnahmen sind Sie gut gerüstet für die Financial Due Diligence und die Verkaufsverhandlungen.  Machen Sie sich zudem mit den Verkaufspreismodellen,z.B. im Rahmen eines earn-out Modells vertraut. Mehr Informationen finden Sie hier Was ist eigentlich ein Earn Out Modell und welche Vor- und Nachteile hat es?

 

Vielleicht ist auch die Mitarbeiterbeteiligung ein Weg für Ihre Unternehmenswertsteigerung oder Lösung der Nachfolge? Siehe hierzu die Serie zum Thema: „Erfolgreich durch Mitarbeiterbeteiligung?“

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