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Verrechnungspreise: Eine unterschätzte Steuerfalle im Mittelstand
Verrechnungspreise stellen nicht nur für Großkonzerne eine steuerliche Herausforderung dar, sondern betreffen zunehmend auch kleine und mittelständische Unternehmen. In dieser Podcast-Folge spricht Daniel Winkler mit dem Verrechnungspreis-Experten Lorenz Kurrek über die Risiken, die mit grenzüberschreitenden Leistungsbeziehungen einhergehen, und wie Unternehmer sich vor unerwarteten Steuerzahlungen schützen können.
Was sind Verrechnungspreise und warum sind sie riskant?
Verrechnungspreise, auch bekannt als Transfer Pricing, sind Preise, die zwischen verbundenen Unternehmen für Leistungen oder Lieferungen berechnet werden. Das steuerliche Risiko liegt darin, dass die Preise zwischen verbundenen Unternehmen oft nicht den sogenannten „Fremdvergleichsgrundsatz“ erfüllen. Dies bedeutet, dass die Preise so gestaltet sein müssen, wie sie auch zwischen unabhängigen Dritten vereinbart würden.
In der Praxis ist die Preisgestaltung jedoch häufig nicht optimal. Unternehmen treffen ökonomisch sinnvolle Entscheidungen, ohne die steuerlichen Konsequenzen ausreichend zu berücksichtigen. Das führt dazu, dass Finanzbehörden nachträglich Korrekturen vornehmen und Doppelbesteuerungen entstehen können.
Praxisbeispiel: Outsourcing nach Bulgarien
Ein typisches Beispiel betrifft Unternehmen, die Software-Entwickler oder andere Dienstleistungen aus dem Ausland, etwa aus Bulgarien, einkaufen. Die Entscheidung ist häufig ökonomisch sinnvoll: Günstigere Lohnkosten und eine hohe Verfügbarkeit an Fachkräften. Häufig wird jedoch übersehen, dass das Finanzamt die erzielten Gewinne nachträglich korrigiert, wenn die Preisgestaltung nicht dem Fremdvergleichsgrundsatz entspricht.
Ein Beispiel:
Ein Unternehmen lagert die Entwicklung nach Bulgarien aus und erzielt dort durch günstige Löhne hohe Margen. Verkauft es die entwickelten Produkte später zu geringen Preisen an die deutsche Muttergesellschaft weiter, könnten die bulgarischen Finanzbehörden dies als unangemessen niedrig einstufen. Die Folge: Eine nachträgliche Besteuerung der erzielten Gewinne im Ausland und damit eine Doppelbesteuerung.
Die richtige Methode wählen
Lorenz Kurrek erläutert drei Methoden zur Verrechnungspreisbestimmung:
Preisvergleichsmethode: Vergleich mit Preisen zwischen unabhängigen Unternehmen.
Kostenaufschlagsmethode (Cost Plus): Kosten der Leistung plus angemessener Gewinnaufschlag.
Wiederverkaufspreismethode: Margenorientierte Preisgestaltung beim Weiterverkauf.
Zusätzlich gibt es die Lizenzanalogie-Methode, die bei der Übertragung immaterieller Werte zum Einsatz kommt.
Dokumentation und Compliance
Seit dem 01.01.2025 sind Unternehmen verpflichtet, binnen 30 Tagen eine sogenannte Transaktionsmatrix vorzulegen, die alle relevanten grenzüberschreitenden Geschäftsvorfälle dokumentiert. Unternehmen, die diese Anforderungen nicht erfüllen, riskieren empfindliche Nachzahlungen und langwierige Betriebsprüfungen.
Fazit
Verrechnungspreise sind kein Thema, das nur Großkonzerne betrifft. Gerade mittelständische Unternehmen mit internationalen Geschäftsbeziehungen sollten ihre Preisgestaltungen kritisch prüfen und dokumentieren. Eine frühzeitige Beratung und die proaktive Erarbeitung einer Verrechnungspreisdokumentation sind unerlässlich, um Steuerfallen zu vermeiden.
Key Takeaways der Folge
Verrechnungspreise betreffen nicht nur Großkonzerne, sondern auch mittelständische Unternehmen.
Das Risiko der Doppelbesteuerung besteht insbesondere bei internationaler Preisgestaltung.
Die Wahl der richtigen Verrechnungspreismethode ist entscheidend für die steuerliche Anerkennung.
Seit 2025 sind Unternehmen verpflichtet, eine Transaktionsmatrix binnen 30 Tagen vorzulegen.
Eine professionelle Dokumentation kann Betriebsprüfungen und Steuernachzahlungen vorbeugen.