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Wegzugsbesteuerung: Was Unternehmer und Unternehmerinnen wissen müssen, bevor sie Deutschland verlassen
Immer mehr Unternehmer überlegen, Deutschland dauerhaft zu verlassen. Ob für ein besseres Klima, eine geringere Steuerlast oder mehr Flexibilität – die Gründe sind vielfältig. Doch der steuerliche Aspekt des Wegzugs wird oft unterschätzt. In der aktuellen Podcast-Folge von DAWICON CFO Insights spricht Daniel Winkler mit der Steuerberaterin Melina Maridou, Expertin für internationales Steuerrecht, über die wichtigsten Punkte.
Was ist die Wegzugsbesteuerung?
Die Wegzugsbesteuerung greift, wenn natürliche Personen, die mindestens 1 % an einer Kapitalgesellschaft halten, Deutschland verlassen. Steuerlich wird dies als fiktive Anteilsveräußerung behandelt – auch wenn keine echten Verkaufserlöse vorliegen. Dies führt häufig zu einer erheblichen Steuerlast, ohne dass ein liquider Mittelzufluss entsteht (Dry-Income Problematik).
Planung ist das A und O
Um böse Überraschungen zu vermeiden, empfiehlt Mleina eine frühzeitige Vorbereitung von 9–12 Monaten. Hierzu gehören:
- Eine Bewertung der Unternehmensanteile (z. B. mit dem vereinfachten Ertragswertverfahren).
- Prüfung alternativer Gestaltungsmaßnahmen wie Umwandlungen in Personengesellschaften oder die Nutzung von Ratenzahlungen.
Fallstricke und Sonderfälle
Auch wer Immobilien oder andere Einkünfte in Deutschland hat, bleibt steuerpflichtig. Ein vollständiger Wegzug erfordert daher mehr als nur eine Ummeldung. Der tatsächliche Lebensmittelpunkt muss ins Ausland verlegt werden. Ohne klare Dokumentation, z. B. durch Mietverträge oder Flugtickets, kann das Finanzamt den Wegzug anzweifeln.
Fazit:
Die Wegzugsbesteuerung ist komplex und birgt zahlreiche Fallstricke. Unternehmer und Unternehmerinnen sollten sich frühzeitig beraten lassen, um ihre Optionen auszuloten und unnötige Kosten zu vermeiden.
Wer plant, ins Ausland zu ziehen, sollte nicht nur die steuerlichen Rahmenbedingungen in Deutschland, sondern auch im Zielland prüfen.
Key Takeaways der Folge
- Wegzugsbesteuerung verstehen: Beim Verlassen Deutschlands wird eine fiktive Anteilsveräußerung steuerlich angenommen.
- Planung ist essenziell: Eine frühzeitige Vorbereitung (9–12 Monate) hilft, die Steuerlast zu minimieren.
- Immobilien und Einkünfte: Auch nach dem Wegzug bleiben bestimmte Einkünfte in Deutschland steuerpflichtig.
- Alternativen prüfen: Umstrukturierungen oder Ratenzahlungen können steuerliche Belastungen verringern.
- Dokumentation ist entscheidend: Der Wohnsitzwechsel muss nachweisbar und klar definiert sein.